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Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine österreichische Holding-KG mit deutschem Gesellschafter
(BMF) – Fließen Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft einer österreichischen gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft zu und gehen sie damit in den Betriebsstättengewinn der österreichischen Personengesellschaft ein, so steht an diesen Gewinnausschüttungen Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht zu; und zwar auch dann, wenn der Kommanditist dieser KG in Deutschland ansässig ist.
Zu beachten ist allerdings, dass eine abkommensgemäße Steuerfreistellung des deutschen Kommanditisten in Deutschland einerseits davon abhängt, dass die Kommanditgesellschaft tatsächlich einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht und nicht eine rein vermögensverwaltende Holdinggesellschaft darstellt. Andererseits ist entscheidend, dass – selbst wenn die gewerbliche Tätigkeit der österreichischen KG außer Streit steht – die Beteiligung an der deutschen Kapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen der österreichischen KG zuzurechnen ist.
Die in früheren EAS (z. B. EAS 1053) noch vertretene Ansicht, dass hierfür eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen ausreicht, wird seit Veröffentlichung des „AOA“ („Authorized OECD Approach“; siehe den am veröffentlichten „OECD Report on the A...