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Ertragsbesteuerung ausländischer Betriebsstätten
Ebenso wie Österreich greift auch Deutschland im Rahmen der Ertragsbesteuerung ausländischer Betriebsstätten im DBA-Fall in weitem Umfang auf die Freistellungsmethode zurück. Der deutsche Gesetzgeber hat aber in den letzten Jahren die Anwendung der Freistellungsmethode zunehmend durch nationales Recht eingeschränkt. Kahle (IStR 2007, 757 ff.) gibt einen Überblick über diese zunehmend komplexeren Regelungen zur Ertragsbesteuerung ausländischer Betriebsstätten. Der Autor regt an, über eine grundlegende Reform, zumindest innerhalb der EU, nachzudenken und eine europäische Lösung anzustreben. Zudem weist er darauf hin, dass die Nutzung ausländischer Betriebsstättenverluste in Deutschland nach wie vor ungeklärt ist.