Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schweizerische Finanzierungsbetriebsstätten
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft, die einem österreichischen Konzern zugehört, in der Schweiz eine Zweigniederlassung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen eröffnet, dann unterliegen die in der schweizerischen Niederlassung buchmäßig erfassten Einkünfte kraft unbeschränkter Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft nach inländischem Recht der österreichischen Körperschaftsbesteuerung.
Bei der Beantwortung der Frage, ob das DBA-Schweiz dazu verpflichtet, die von der Zweigniederlassung verbuchten Einkünfte von der Besteuerung in Österreich freizustellen, sind angesichts der Umstands, dass der schweizerischen Finanzierungsniederlassung ein Kapital von über 200.000.000 Euro gewidmet worden ist, wobei der österreichischen Hauptniederlassung nur mehr ein Kapital von etwa 2.000.000 Euro verblieb, mehrere Prüfschritte vorzunehmen, um vorzukehren, dass keine missbräuchliche Inanspruchnahme des DBA-Schweiz vorliegt.
Vorweg ist zu prüfen, ob die Einkünfte der österreichischen Finanzierungskapitalgesellschaft zuzurechnen sind. Dies könnte vor allem dann fraglich sein, wenn die personelle Ausstattung der österreichischen Finanzierungsgesellschaft die Vermutung auslöst, dass die Finanz...