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Schweizerische Holdinggesellschaft mit schweizerischem Gesellschafter
Nimmt eine operative österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an eine schweizerische Holdinggesellschaft vor, dann ist zu prüfen, ob diese Gewinnausschüttung dieser Holdinggesellschaft für steuerliche Belange zuzurechnen ist. Die bloße Zwischenschaltung einer funktionslosen Holdinggesellschaft könnte nicht bewirken, dass die Einkünfte für steuerliche Belange ihr und nicht dem dahinterstehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (vgl. die deutsche Vorgangsweise in AÖFV Nr. 11/2007). Handelt es sich um eine „Briefkastengesellschaft“, dann wird jedenfalls von Funktionslosigkeit auszugehen sein, weil eine Briefkastengesellschaft „keine Leistung erbringen kann“ (). Die Wahrnehmung der Interessenlage des 100%igen Gesellschafters einer österreichischen Kapitalgesellschaft erfordert Dispositionen, die von einer Briefkastengesellschaft nicht wahrgenommen werden können.
Durch eine Zwischenschaltung einer solchen Holdinggesellschaft kann daher nicht die abkommensgemäß Österreich überlassene 15%ige Quellenbesteuerung für Gewinnausschüttungen an in der Schweiz ansässige natürliche Personen umgangen werden.
Wird daher auf österreichischer Seite die mit 25 % erhobene Ka...