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Anteilseinbringung durch die US-Muttergesellschaft in eine niederländische Gesellschaft
Bringt eine US-Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen GmbH in eine niederländische Kapitalgesellschaft ein, so unterliegt diese Transaktion nach inländischem Recht (§ 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG) insoweit der österreichischen Besteuerung, als in den Geschäftsanteilen an der österreichischen GmbH stille Reserven enthalten sind.
Art. 13 Abs. 6 DBA-USA steht allerdings der Geltendmachung dieser Steuerpflicht entgegen, weil die steuerliche Erfassung jeglicher Veräußerungsgewinne in Anteilen an Kapitalgesellschaften der ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (USA) vorbehalten ist (EAS 2466). Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass kein Fall des Art. 13 Abs. 7 DBA-USA vorliegt, d. h. dass die österreichische GmbH nicht durch einen Umgründungsvorgang steuerneutral aus einer österreichischen Betriebsstätte (einschl. Personengesellschaftsbetriebsstätte) hervorgegangen ist. Liegt kein Anwendungsfall des Abs. 7 vor, dann löst der Einbringungsvorgang damit aber auch keine Pflicht zur Erstattung einer Meldung gemäß § 13 UmgrStG aus. (EAS 2879 v. )