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SWI 12, Dezember 2007, Seite 546

US-amerikanischer Individual Retirement Account

EAS 216 vom hat sich mit der steuerlichen Behandlung eines „Individual Retirement Accounts" („IRA“) befasst, das bei einer US-Bank unterhalten wurde; nach US-Recht ermöglicht das IRA-System, während der Aktivzeit zum Zweck der Pensionsvorsorge Einkünfte steuerunbelastet (vor Versteuerung oder sonst steuerlich abzugsfähig) dem IRA-Konto zuzuführen; die Besteuerung erfolgt sodann erst bei Kontoabhebung, die – mit gewissen Ausnahmen – erst nach Erreichen eines Alters von 59 1/2 Jahren getätigt werden darf; frühere Abhebungen lösen Pönalkürzungen aus. Die damalige EAS-Beurteilung ist – sieht man von der Bezugnahme auf die abgeschaffte Vermögensteuer ab – nach wie vor aufrecht: „Verfügt eine nach Österreich zugezogene deutsche Staatsbürgerin in den USA über ein sogenanntes ‚Individual Retirement Account‘ (IRA; ein persönliches Sparkonto für Pensionszwecke), dann richtet sich die steuerliche Erfassung dieses Vermögenswertes und der daraus fließenden Einkünfte ausschließlich nach österreichischem Recht; Sonderbestimmungen des amerikanischen Steuerrechts bleiben in Österreich ohne Wirkung. Ein auf US-Dollar lautender Einlagenstand dieses Kontos, der nach US-Recht steuerfrei sein mag, ist ...

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