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Konzernentsendung eines ungarischen Dienstnehmers zu österreichischen und ungarischen Konzerngesellschaften
Stellt eine ungarische Konzerngesellschaft einen in Ungarn ansässigen und seit längerem bei ihr tätigen Mitarbeiter für drei Tage pro Woche einer österreichischen und für zwei Tage pro Woche einer slowakischen Konzerngesellschaft zur Verfügung, dann ist zunächst im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung eine Entscheidung zu treffen, ob diese Entsendung nach Österreich unter Bedingungen stattfindet, nach denen
a) ein Fall einer Assistenzleistung der ungarischen an die österreichische Gesellschaft vorliegt,
b) ein Fall einer Arbeitskräftegestellung vorliegt, oder
c) ein Fall vorliegt, bei dem die österreichische Gesellschaft wirtschaftlicher Arbeitgeber ist.
Zur Abgrenzung zwischen diesen Gestaltungsvarianten siehe z. B. EAS 929 und EAS 1314. Ausgangspunkt für die Sachverhaltsbeurteilung werden, wie in EAS 1300 zumS. 108 Ausdruck kommt, die vertraglichen Abmachungen zwischen der österreichischen und der entsendenden Gesellschaft sein. Ein Abweichen von diesen zivilrechtlichen Vertragsgestaltungen würde voraussetzen, dass die vertraglichen Abmachungen nicht der wirtschaftlichen Realität entsprechen. Anhaltspunkte, wann die österreichische Gesellschaft und nicht die ungarische Gesellschaft in wirtsc...