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SWI 3, März 2003, Seite 105

Auslandskonzerte eines österreichischen Orchesters

Unternimmt ein österreichischer Orchesterverein ausländische Konzerttourneen, wobei nach den Feststellungen des zuständigen Finanzamtes die einzelnen Musiker für ihre Mitwirkung daran Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, dann ist Folgendes zu beachten:

DBAs mit Freistellungsmethode: Bei Konzerten in jenen Staaten, mit denen ein OECD-konformes Doppelbesteuerungsabkommen mit Befreiungsmethode besteht, sind die Einkünfte der Musiker in Österreich von der Einkommensbesteuerung (unter Progressionsvorbehalt) befreit; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob im Ausland eine Steuer erhoben wurde oder nicht.

Für den Orchesterverein kommt eine DBA-Steuerbefreiung für den ihm aus dem Auslandskonzert verbleibenden Reingewinn aber nur dann in Frage, wenn das jeweilige Abkommen eine dem Artikel 17 Abs. 2 entsprechende Bestimmung enthält.

DBAs mit Anrechnungsverfahren: Werden Konzerte in Ländern gegeben, mit denen DBAs mit Anrechnungsverfahren bestehen, dann unterliegen die Einkünfte der Musiker und das Gewinnelement des Orchestervereins der österreichischen Besteuerung, wobei die ausländische Quellensteuer in Österreich anrechenbar ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn in Fällen, in denen der ...

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