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EuGH: Ansässigkeitsstaat muss persönliche Steuerbegünstigungen auch bei Bezug von nach DBA befreiten ausländischen Einkünften in voller Höhe gewähren
Im Urteil vom Rs. C-385/00 de Groot hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob eine bloß anteilige Berücksichtigung von Steuerbegünstigungen für persönliche Verhältnisse im Ansässigkeitsstaat mit Art. 48 EGV (nunmehr Art. 39 EG) bzw. Art. 7 der Wanderarbeiter-VO (VO 1612/68) vereinbar ist, sofern neben im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtigen Einkünften auch nach DBA im Ansässigkeitsstaat befreite Arbeitseinkünfte bezogen werden.
Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn de Groot, einem niederländischen Staatsangehörigen, der in mehreren Mitgliedstaaten für verschiedene Gruppengesellschaften eines Konzerns tätig war, und der niederländischen Finanzverwaltung über die Berechnung der niederländischen Einkommensteuer des Herrn de Groot für 1994. In diesem Jahr wohnte Herr de Groot in den Niederlanden. Bis zum war Herr de Groot in den Niederlanden und in anderen Mitgliedstaaten als Arbeitnehmer bei in den Niederlanden, in Deutschland, in Frankreich und im Vereinigten Königreich ansässigen Gesellschaften beschäftigt. Danach bezog er in den Niederlanden Leistungen aufgrund von Krankheit und Arbeitslosigkeit. Aufgrund seiner - 1987 geschiedenen - Ehe war Herr de...