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SWI 3, März 2003, Seite 102

Erwerb und Liquidation einer israelischen Immobilien-AG mit anschließender Veräußerung der Liegenschaft

Wird von einer österreichischen KG (mit Gesellschaftern, die in Österreich ansässig sind) um 100 eine Beteiligung an einer nicht börsennotierten israelischen Kapitalgesellschaft erworben, die im Besitz einer israelischen Liegenschaft steht (Buchwert 20), und wird diese Gesellschaft in der Folge liquidiert, wobei der Liquidationserlös im Wesentlichen aus der Übernahme des Sachwertes (110) der Liegenschaft besteht, dann stellt dieser Vorgang aus der Sicht des österreichischen Steuerrechtes einen Veräußerungsvorgang dar, wobei der hierbei erzielte Gewinn (10) der österreichischen Besteuerung unterliegt.

Auf der rechtlichen Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens kommt damit aus österreichischer Sicht nicht Artikel 10 (Dividenden), sondern Artikel 13 Abs. 3 des Abkommens (Veräußerungsgewinne) zur Anwendung. Die Sichtweise des österreichischen Steuerrechtes und die darauf aufbauende DBA-Zuordnung gründet sich auf den Umstand, dass der Gesellschafter im Fall der Liquidation genauso wie im Fall einer Veräußerung die Gesellschaftsbeteiligung gegen Entgelt abgibt. Entgelt ist im vorliegenden Fall der zufallende Sachwert der Liegenschaft (110).

Der genannte Artikel 13 Abs. 3 des Abkommens teilt ...

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