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SWI 3, März 2003, Seite 104

Gewinnausschüttungen doppelt ansässiger Gesellschaften

Nimmt eine österreichische Sitz-GmbH, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet, eine Gewinnausschüttung an den in Deutschland ansässigen Gesellschafter vor, dann unterliegen diese Einkünfte aus Kapitalvermögen wohl nach österreichischem inländischem Recht dem Kapitalertragsteuerabzug. Jedoch wird Österreich gemäß Artikel 21 („andere Einkünfte") des DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht entzogen. Artikel 10 (Zuteilungsregel für Dividenden) kommt nicht zur Anwendung, weil kein grenzüberschreitender Dividendenfluss im Sinn dieser Bestimmung vorliegt. Denn die Kapitalgesellschaft ist gemäß Artikel 4 des Abkommens eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, die sonach ihre Gewinne nicht grenzüberschreitend an den ebenfalls in Deutschland ansässigen Gesellschafter ausschütten kann. (EAS 2217 v. )

Rubrik betreut von: Internationales Steuerrecht
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