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SWI 2, Februar 2000, Seite 58

25-%-Geschäftsführer an deutscher und österreichischer GmbH

Ist eine in Deutschland ansässige Person Dienstnehmer-Geschäftsführer sowohl in einer deutschen wie auch in einer österreichischen GmbH, dann ist die österreichische GmbH jedenfalls verpflichtet, Kommunalsteuer sowie den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag für ihren Geschäftsführer-Dienstnehmer zu entrichten. Weder aus der EWR-Verordnung 1408/71, die bei Überschreiten der deutschen Sozialversicherungshöchstbeitragsgrundlage eine Entlastung von der österreichischen Sozialversicherungspflicht bewirkt, noch aus dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen kann im gegebenen Zusammenhang eine Freistellungsverpflichtung von den genannten österreichischen Abgaben abgeleitet werden. (EAS 1582 v. )

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