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Österreicher mit deutschem Zweitwohnsitz und Grenzgängertätigkeit in der Schweiz
(BMF) – Hat ein Österreicher mit Familienwohnsitz und damit verbundenem Lebensmittelpunkt in Österreich einen Zweitwohnsitz in Deutschland begründet, von dem aus er arbeitstäglich in die Schweiz einpendelt, und wird er demzufolge von der Schweiz als deutscher Grenzgänger eingestuft, dann liegt ein Besteuerungsfall vor, der auf ersten Blick nicht von der Grenzgängerregelung des Artikels 15 Absatz 4 des DBA Ö-Schweiz erfasst ist; denn diese Regelung war primär für die vom österreichischen Wohnsitz in die Schweiz einpendelnden Grenzgänger gedacht.
Allerdings ist der Wortlaut der Bestimmung so gefasst, dass auch Fälle der vorliegenden Art darin eingefangen sind. Denn tatbeständliche Voraussetzung für die Grenzgängereigenschaft ist:
a) österreichische Ansässigkeit in Grenznähe,
b) schweizerischer Arbeitsort in Grenznähe,
c) man muss sich üblicherweise arbeitstäglich dorthin (an den Arbeitsort) begeben.
Es gehört nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht zu den Voraussetzungen, dass die Fahrt zur Arbeitsstätte vom österreichischen Hauptwohnsitz aus angetreten wird.
Deutschland kann – trotz unbeschränkter Steuerpflicht kraft deutschem Zweitwohnsitz – keine Besteuerungsrechte geltend machen, da sic...