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Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten bei einer grenzüberschreitenden GmbH & Co. KG
Der BFH hatte folgenden Sachverhalt zu beurteilen: An einer österreichischen GmbH & Co. KG waren in Deutschland ansässige Personen als Kommanditisten beteiligt, die zugleich auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH waren. Umstritten war nun die Frage der Zuordnung der Beteiligung an der Komplementär-GmbH zum österreichischen Betriebsvermögen der Kommanditisten. Im Falle der Qualifikation der GmbH-Anteile als Betriebsvermögen (Sonderbetriebsvermögen) wären Wertminderungen dieser Anteile als Teil des österreichischen Betriebsstättengewinns der GmbH & Co. KG nur in Österreich steuerlich zu erfassen. Weiters war auch die Zuordnung von Darlehensforderungen und Bürgschaftsverpflichtungen der Kommanditisten gegenüber der KG zum Sonderbetriebsvermögen umstritten.
Der BFH führte zunächst aus, dass nach deutschem innerstaatlichem Steuerrecht die Beteiligung an der Komplementär-GmbH ebenso wie Gesellschafterdarlehen und Bürgschaften als Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten für deren Kommanditbeteiligung anzusehen ist. Da die GmbH-Beteiligung nicht dem Betrieb der Personengesellschaft selbst dient, sondern der Beteiligung der Kommanditisten an der Personengesellschaft, liegt insoweit soge...