Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beteiligung an einer irischen "Unlimited Company"
Auf Grund der nur sehr geringen Ertragsbesteuerung in Irland versucht das deutsche BMF seit einiger Zeit, alle möglichen Argumente vorzubringen, um deutschen Gesellschaften die Beteiligung an irischen Gesellschaften zu verleiden. Letzter Auswuchs dieser Tendenz ist ein (IStR 1999, 571), in dem deutschen Anteilseignern an einer irischen Unlimited Company die Begünstigung für Schachteldividenden nach Art. XIII Abs. 2 DBA Deutschland-Irland mit der Begründung versagt wird, dass es sich bei dieser Gesellschaftsform um keine Kapitalgesellschaft im Sinne der erwähnten Bestimmung handelt. Häuselmann (IStR 2000, 8 ff.) kritisiert diese Ansicht und kommt zu dem Ergebnis, dass die Unlimited Company auch nach deutschem Steuerrecht als Kapitalgesellschaft zu qualifizieren ist.