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Reichweite von Artikel 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens in Bezug auf "hinter der Bühne" tätige Künstler
Der OECD-Kommentar zu Artikel 17 des OECD-Musterabkommens stellt in Absatz 11 u. a. Folgendes klar: „Absatz 1 des Artikels behandelt Einkünfte, die einzelne Künstler ... aus ihrer persönlich ausgeübten Tätigkeit beziehen. Absatz 2 behandelt Situationen, in denen Einkünfte aus ihren Tätigkeiten bei anderen Personen anfallen ... Der Gewinn, der bei der juristischen Person aus der Darbietung anfällt, unterliegt der Steuer nach Absatz 2." Bezogen auf die Trägerkörperschaft eines Theaters ergibt sich daraus, dass das DBA einer Besteuerung der vom Theater erzielten Gewinne im Gastspielstaat nicht entgegensteht.
Dieser „Gewinn" des Theaters wird nicht nur durch die von Art. 17 Abs. 1 erfassten Künstler, sondern auch durch das übrige künstlerische und nichtkünstlerische Personal des Theaters erwirtschaftet. Sieht nun das österreichische Steuerrecht, so wie jenes vieler anderer Staaten, bei Gastspielen ausländischer Theater ein Steuerabzugsverfahren vor, dann bedeutet dies, dass mit der von den Bruttovergütungen erhobenen 20%igen Abzugssteuer die Körperschaftsteuerpflicht des Theaters abgegolten ist.
Zur Vermeidung einer exzessiven Überbesteuerung sieht § 102 Abs. 1 Z 3 EStG allerdings die Möglichkeit vor, im Weg...