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SWI 2, Februar 2000, Seite 89

EuGH: Notariatsgebühren und Gesellschaftsteuer

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-56/98 Modelo SGPS SA hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die in Portugal erhobenen Notariatsgebühren mit den Bestimmungen der RL betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (Kapitalansammlungs-RL) vereinbar sind. Dieser Frage lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Die in Portugal ansässige Modelo SGPS SA beschloss ihr Kapital von 7.240.000.000 PTE auf 14.000.000.000 PTE zu erhöhen, ihre Firma zu ändern und ihren Sitz zu verlegen. Sie ließ dies am von der 6. Notarkanzlei Porto beurkunden. Dafür wurden entsprechend der portugiesischen Notargebührenordnung Gebühren in Höhe von 21.006.000 PTE in Rechnung gestellt.

Nach der portugiesischen Notarordnung müssen bestimmte Rechtsgeschäfte öffentlich beurkundet werden. Dazu gehören die Gründung, Änderung, Auflösung und Liquidation einer Handelsgesellschaft sowie die Änderungen des Gesellschaftsvertrages. Die Höhe der Gebühren für die notarielle Beurkundung wird durch die Notargebührenordnung festgesetzt. Nach Art. 1 Abs. 1 der Gebührenordnung entspricht der Wert der notariellen Urkunde grundsätzlich dem Wert ihres Gegenstandes. Art. 1 Abs. 2 der Gebührenordnu...

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