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GesRZ 1, Februar 2007, Seite 5

Transparenzrichtlinie

Im Rahmen des Aktionsplanes zur Verwirklichung des Binnenmarktes für Finanzdienstleitungen wurde die Richtlinie 2004/109/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG („Transparenzrichtline“) erlassen. Ziel der Richtlinie ist ua ein erhöhter Anlegerschutz sowie gesteigerte Markteffizienz durch Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften in Bezug auf Informationspflichten von Wertpapieremittenten. Umsetzungstermin ist der . Nachdem im Sommer 2006 ein Ministerialentwurf eines Enforcementstellengesetzes als Begutachtungsentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie präsentiert, aber aus verfassungsrechtlichen Gründen kritisiert wurde, brachten die ÖVP und das BZÖ am einen Initiativantrag auf Änderung des Bankwesengesetzes und des Börsegesetzes im Nationalrat ein. Der Initiativantrag sieht vor allem Änderungen der §§ 82 bis 94 BörseG vor, betreffend das BWG sind bloß redaktionell bedingte Änderungen notwendig. Hauptunterschied des Initiativantrags zur bisherigen Rechtslage ist die de...

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