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GesRZ 1, Februar 2007, Seite 5

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft: Präsidentschaftsprogramm

Mit hat Deutschland für ein halbes Jahr den Vorsitz in der Europäischen Union übernommen. Im Anschluss an Deutschland werden Portugal ab dem und Slowenien ab dem den Ratsvorsitz übernehmen. Für diesen Zeitraum wurde ein Achtzehnmonatsprogramm der Präsidentschaften erstellt: Das Arbeitsprogramm der deutschen EU-Präsidentschaft fügt sich in das Achtzehnmonatsprogramm des Rates und baut auf den Arbeiten des finnischen Vorsitzes auf. Ua werden folgende Punkte zur Gestaltung der wirtschaftlichen Zukunft sowie der Stärkung der Freiheit und des Rechts in Europa genannt:

  • Weitere Harmonisierung des Gesellschaftsrechts;

  • weitere Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen ua durch Konvergenz im Aufsichtshandeln;

  • Förderung der Arbeit an dem geplanten Statut für die Europäische Privatgesellschaft;

  • Förderung der Verhandlungen zur Richtlinie über grenzüberschreitende Sitzverlegungen;

  • Weitere Arbeit an einer Verordnung zum anwendbaren Recht bei vertraglichen Schuldverhältnissen.

Das Arbeitsprogramm der deutschen EU-Präsidentschaft ist abrufbar unter http://www.eu2007.de/includes/Downloads/Praesidentschaftsprogramm/EU-P-AProgr-d-2911.pdf.

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