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Währungsumstellung von Schilling auf Euro
1. Euro-JuBeG
§ 175 HGB (nunmehr UGB)
Aus dem Fehlen einer Umstellungspflicht für unveränderte alte Eintragungen sind keine Rückschlüsse auf die Zulässigkeit der Weiterverwendung einer früheren Währungseinheit nach Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel bei Neueintragungen zu ziehen.
(LG Innsbruck 50 Fr 1708/06p; OLG Innsbruck 3 R 90/06v)
Im beim LG Innsbruck geführten Firmenbuch ist seit die P KG eingetragen. Als Kommanditisten scheinen Peter und Christine W mit einer Vermögenseinlage von je 50.000 Schilling auf.
Mit Eingabe vom teilten die Komplementärin sowie die beiden Kommanditisten unter anderem mit, dass Christine W ihren Kommanditanteil mit Abtretungsvertrag vom an den Kommanditisten Peter W übertragen habe und somit aus der Gesellschaft ausgeschieden sei. Der Kommanditist Peter W habe seine Vermögenseinlage von 50.000 Schilling um 50.000 Schilling auf 100.000 Schilling erhöht. Begehrt werde ua die Eintragung dieser Erhöhung der Vermögenseinlage des Peter W mit dem Zusatz „Rechtsnachfolge nach der Kommanditistin Christine W mit einem Betrag von 50.000 Schilling“.
Das Erstgericht wies das Ei...