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GesRZ 1, Februar 2007, Seite 62

GmbH

GmbH: Vereinbarungen zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer und der Gesellschaft; Fremdvergleich; verdeckte Ausschüttung

§ 8 Abs 2 KStG 1988

§ 4 Abs 4 EStG 1988 iVm § 7 Abs 2 KStG 1988

, 0071

Erkenntnis: Abweisung der Beschwerde als unbegründet.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

In abgabenrechtlichen Belangen sind an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen einem die GmbH beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und der Gesellschaft ebenso strenge Maßstäbe anzulegen wie an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen. Derartige Abmachungen müssen insb von vornherein ausreichend klar sein und einem Fremdvergleich standhalten. Diese in der Rspr des VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung im Rahmen der – vom VwGH nur auf ihre Schlüssigkeit zu prüfenden – Beweiswürdigung und kommen daher in jenen Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen (vgl das hg Erk vom , 2004/14/0066).

Vor diesem Hintergrund kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, dass sich der angefochtene Bescheid ergänzend auch darauf stützt, in Bezug auf die Rechnun...

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