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GesRZ 1, Februar 2007, Seite 6

Marktmissbrauchsrichtlinie

Mit der BörseG-Novelle 2004 wurde die Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Insidergeschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) umgesetzt, um damit Missbräuchen der europäischen Finanzmärkte in Gestalt von Insiderhandel und Marktmanipulationen entgegenzuwirken und sie zu bekämpfen. Dem Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators – CESR) kommt entsprechend der dritten Stufe des Komitologieverfahrens die Aufgabe zu, Leitlinien für eine einheitliche Anwendung der Marktmissbrauchsrichtlinie in den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU zu erarbeiten. Am hat CESR erste Leitlinien veröffentlicht, derzeit noch in Vorbereitung sind weitere Leitlinien. Zu diesem Zweck wurde eine 2. Konsultation eingeleitet, die folgende Bereiche untersucht:

  • Wann liegt eine Insiderinformation entsprechend der Marktmissbrauchsrichtlinie vor?

  • Wann darf die Veröffentlichung von Insiderinformationen erlaubterweise verzögert werden?

  • Wann stellen Kundenorders Insiderinformationen dar?

  • Insiderlisten.

Die Konsultation endet am . Bis zu diesem Termin können Stellungnahmen auf der Website von CESR abgegebe...

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