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Europäische Privatgesellschaft (EPG)
Im Dezember 2006 hat das Europäische Parlament einen Bericht des Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (EPG) angenommen und die Europäische Kommission aufgefordert, im Jahre 2007 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. Mit der EPG soll insb kleinen und mittleren Unternehmern eine Rechtsform zur Erleichterung von grenzüberschreitenden Tätigkeiten angeboten werden. Die Gründung einer EPG ist insb nicht von einer bestimmten Unternehmensgröße oder Arbeitnehmeranzahl abhängig. Im Gegensatz zum SE-Statut, das in vielen Fällen auf die Bestimmungen des jeweiligen nationalen Rechts verweist, soll für die EPG ein grundsätzlich einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden; lediglich für solche Rechtsfragen, die im EPG-Statut nicht geregelt werden, soll ein Rückgriff auf das Gesellschaftsrecht der einzelnen Mitgliedstaaten möglich sein. Das Europäische Parlament schlägt zudem vor, dass für die EPG verschiedene Mustersatzungen erstellt werden, die von den Gesellschaftern ganz oder teilweise übernommen werden können. Das gesetzliche Mindestkapital der EPG soll im Unterschied zu früheren Entwürfen nicht mehr 25.000 Euro, sondern lediglich 10.000 Euro betragen. ...