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GesRZ 1, Februar 2007, Seite 61

GmbH

GmbH: Haftung des Geschäftsführers; Fälligkeit der Abgabe; Bedeutung eines Ansuchens auf Bewilligung von Zahlungserleichterungen

§§ 9, 80 und 230 Abs 3 BAO

(vormals 2002/15/0183)

Erkenntnis: Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts.

Aus den Entscheidungsgründen des VwGH:

Gem § 9 Abs 1 BAO haften die in den §§ 80 ff bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können.

Der Beschwerdefall betrifft die Haftung für Abgabenschulden der Z GmbH, die ausschließlich vor Übernahme der Geschäftsführungsfunktion durch den Beschwerdeführer fällig geworden waren (vgl die Begründung im Haftungsbescheid des Finanzamt zur Abgrenzung zu einem weiteren Haftungsbescheid, der die im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers fällig gewordenen Abgaben betraf). Damit erweist sich aber der im angefochtenen Bescheid von der belangten Behörde zur Haftung für Lohnsteuer erhobene Vorwurf, der Beschwerdeführer habe deshalb eine schuldhafte Verletzung der abgabenrechtlichen...

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