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Musterbestimmungen des Rates für das materielle Strafrecht der EU
Der Rat für Justiz und Inneres hat auf seiner Tagung vom 8. und Schlussfolgerungen des Rates zu „Musterbestimmungen für das materielle Strafrecht der EU“ gebilligt.Mithilfe dieser Musterbestimmungen soll „in allen Gesetzgebungsakten Einheitlichkeit, Kohärenz und Wirksamkeit“ gewährleistet werden.
Das Recht der EU sieht mittlerweile eine beachtliche Zahl an Rechtsakten zur Angleichung des materiellen Strafrechts der Mitgliedstaaten vor. Bereits 2002 sah der Rat die Notwendigkeit, bestimmte Richtlinien zu erlassen, um die Kohärenz und Übereinstimmung mit dem EU-Besitzstand in Bezug auf wiederkehrende Bestimmungen in verschiedenen Rechtsakten des materiellen Strafrechts der EU sicherzustellen. Diese sollen die Umsetzung der europäischen Bestimmungen in nationales Recht und deren Auslegung erleichtern, gleichzeitig soll die erforderliche Flexibilität gewahrt werden. In den Schlussfolgerungen aus dem Jahr 2002ging es vor allem um Richtlinien zur Angleichung der Strafen in der EU, zudem sollten bestimmte Mindesthöchststrafsätze verankert werden. Diesen Richtlinien wurde in der Gesetzgebungspraxis allerdings nur teilweise gefolgt.
Mit den neuen Musterbestimmungen sollen Standardformulierun...