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ZWF 1, Jänner 2026, Seite 47

Live-Ticker; mediale Berichterstattung; Sitzungspolizei; Verfahrensbeeinträchtigung; Recht der Öffentlichkeit auf Information; Interessenabwägung

ZWF 2026/1

§ 228 StPO; § 22 MedienG; Art 10 EMRK

(= RIS-Justiz RS0135464)

Unter einem sogenannten „Live-Ticker“ wird eine besondere Form der schriftlichen medialen Berichterstattung über das Prozessgeschehen verstanden, bei der Journalisten mittels eines Smartphones, Tablets oder Notebooks live oder mit nur sehr geringer zeitlicher Verzögerung aus dem Gerichtssaal berichten und diese Nachrichten mittels internetfähiger Geräte überall abgerufen werden können. Von der herkömmlichen Berichterstattung in Printmedien unterscheiden sich Live-Ticker vor allem durch die Geschwindigkeit der Veröffentlichung und die häufig im Wesentlichen wörtliche Wiedergabe des Gesprochenen, wobei eine solche wörtliche Veröffentlichung des Verhandlungsinhalts auch bei sonstigen Presseberichten nicht auszuschließen ist.

Das nach § 228 Abs 4 StPO und § 22 MedienG nicht verbotene Verfassen von Live-Tickern kann im konkreten Einzelfall vom Vorsitzenden zur Vermeidung der Verfahrensbeeinträchtigung im Rahmen der Sitzungspolizei untersagt werden. Eine solche (allenfalls partielle) Untersagung schriftlicher Berichterstattung, die einem Live-Bericht nahekommt, ist aber stets unter dem Aspekt des (verfassungsrechtlich garantierten) Rec...

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