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ZWF 1, Jänner 2026, Seite 27

Neuerungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025

Scheinunternehmen, Prüfungsabgabe, Insolvenzrecht und Auftraggeberhaftung

Christoph Wiesinger

Nach mehrjähriger Pause hat der Gesetzgeber kurz vor dem Jahreswechsel im Eiltempo Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsbetrugs beschlossen, die bereits mit in Kraft getreten sind. In diesem Beitragwerden die Neuerungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts dargestellt.

1. Überblick

Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) besteht aus drei Teilen, die in drei separaten Regierungsvorlagen im Nationalrat eingebracht, behandelt und kundgemacht wurden. Die drei Teile sind mit Daten, Steuern und Sozialabgaben bezeichnet.Die wesentlichsten Maßnahmen im Bereich des Sozialversicherungsrechts sind:

  • Die Feststellung der Scheinunternehmereigenschaft führt dem Grunde nach zum Ende des Sozialversicherungsverhältnisses von Dienstverhältnissen eines Scheinunternehmens; hier wird der Zeitpunkt, zu dem dies wirksam wird, vorverlegt (§ 11 Abs 7 ASVG).

  • Während Lohnsteuerschulden nach § 184 BAO schon bisher unter bestimmten Voraussetzungen geschätzt werden konnten, war dies für Sozialversicherungsbeiträge nur eingeschränkt möglich. Hier wurde eine entsprechende Regelung geschaffen (§ 42c ASVG).

  • Neu ist auch der Ausschluss der Möglichkeit der Anfechtungen von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen...

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