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ASoK 3, März 2009, Seite 112

Fachhochschulen: Betreuung von Diplomarbeiten bzw. Bachelorarbeiten (§ 4 ASVG)

Aktenvermerk über die MVB-Besprechung vom (32-MVB-51.1/08 Jv/Mm), Top 1.

S. 113Sachverhalt:

a.) Diplomarbeiten:

Studierenden steht es frei, sich den Betreuer für die Diplomarbeit frei zu wählen. Dadurch kommt es in der Praxis dazu, dass selbständige Ausländer, die keine Lehrverpflichtung an der Fachhochschule haben (haben Privatversicherungen, die kein E 101 kennen), eine Diplomarbeit betreuen. Die Betreuung erfolgt ausschließlich über Internet/Telefon und die Betreuer erscheinen/arbeiten nie an der Fachhochschule.

Manche Studierende haben auch eine Firma als „Betreuer“, d. h., mehrere Personen dieser Firma betreuen den Studenten in seiner Diplomarbeit. Es entzieht sich unserer Kenntnis, wer wann wie viel betreut, da auch die Diplomarbeitsbetreuungsvereinbarung seitens der Studierenden mit dem Unternehmen als Betreuer abgeschlossen wird. Oft ergeben sich durch die Komplexität des Themas mehrere Betreuer für einzelne Teilbereiche einer Diplomarbeit und es wird daher auch ein Unternehmen gewählt. Es ließe sich gar nicht aufschlüsseln, wer wann wie viel betreut hat, da es ja auch nur einen Gesamtbetrag pro Betreuung gibt und keine Stundensätze.

b.) Bachelorarbeiten:

Bachelorarbeiten sind Hausarb...

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