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ASoK 3, März 2009, Seite 92

Sozialversicherungspflicht bei APART-Stipendien

VwGH zur Sozialversicherungspflicht eines in Deutschland ansässigen Stipendiaten

Dr. Christian Prodinger

Die Österreichische Akademie der Wissenschaften gewährt zur Vorbereitung auf eine Habilitation unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium. Ertragsteuerlich ist dies als steuerpflichtiges Einkommen anzusehen. Grundsätzlich führt ein derartiges Stipendium zur Sozialversicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG, wenn der Stipendiat nicht schon einer anderen Pflichtversicherung unterliegt.

Sachverhalt

Der Stipendiat war vor Gewährung des Stipendiums seit langen Jahren in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zu einem universitätsähnlichen Institut in Deutschland. Ihm wurde für drei Jahre ein APART-Stipendium zugestanden, das er nach den Ausschreibungen zu Forschungen zu 50 % in Wien, zu 50 % jedoch in Deutschland verwenden musste.

Vom deutschen Dienstverhältnis war er in dieser Zeit karenziert, und es wurde vom Dienstgeber ein besonderes Interesse an dieser Karenzierung offengelegt. Auch während der Karenzierung hatte der Stipendiat Dienstpflichten, etwa in der Betreuung von Dissertanten und Diplomanden.

Aufgrund des Bezuges des Stipendiums in Österreich und eines existierenden österreichischen Wohnsitzes wurden die Beträge in Österreich zur Einkommensteuer versteuert.

Gang des Verfahrens

Die Sozialver...

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