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ASoK 5, Mai 2009, Seite 171

Nochmals: Sozialversicherungspflicht bei APART-Stipendien

Eine Replik auf Prodinger

Mag. Ivo Eypeltauer

Prodinger hat sich in der März-Ausgabe der ASoK mit einer aktuellen Entscheidung des VwGH zur Sozialversicherungspflicht eines in Deutschland ansässigen APART-Stipendiaten befasst. Seinen Darstellungen und Schlussfolgerungen in der Zusammenfassung des Beitrages muss widersprochen werden.

Zur Sozialversicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG

Bereits der erste Satz, wonach ein APART-Stipendiat mit Wohnsitzen in Deutschland und Österreich nach dem – offenkundig angesprochenen – VwGH-Erkenntnis vom , 2006/08/0346, dann, wenn er von einem unselbständigen Dienstverhältnis in Deutschland „analog zu den Bestimmungen des BDG karenziert war “, nicht der Sozialversicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG unterliege, ist irreführend.

Der VwGH hat dies im genannten Erkenntnis nämlich weder festgehalten, noch konnte er es tun, weil eben gerade keine analog zu den Bestimmungen des BDG zu sehende Karenzierung vom unselbständigen Dienstverhältnis in Deutschland vorlag, sondern vielmehr von einer selbständigen und dem Tatbestand des § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG entsprechenden Forschungstätigkeit auszugehen war, die eben gerade nicht im Rahmen des karenzierten Dienstverhältnisses, sondern im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlich eigenständig zu beurteilenden s...

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