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ASoK 3, März 2009, Seite 99

Wenn es ernst wird: Das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht

Ein Überblick über die Regelungen des ASGG

Dr. Jasmin Pacic

Das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten in Arbeits- und Sozialrechtssachen ist maßgeblich im ASGG geregelt. Subsidiär sind die JN und die ZPO anwendbar. Dieser Beitrag gibt einen ausführlichen Überblick über das Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten (ASG) und weist auf die zum Teil sehr bedeutenden Unterschiede zum allgemeinen Zivilprozess hin.

Arbeits- und Sozialrechtssachen

Was Arbeitsrechtssachen sind, zählt § 50 ASGG auf. Dabei handelt es sich einerseits um Streitigkeiten aus dem Individualarbeitsrecht. Dazu zählen insb. Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer i. Z. m. dem Arbeitsverhältnis und dessen Anbahnung. Es muss sich aber um keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis handeln. So kann die günstige Darlehensgewährung an einen Arbeitnehmer, der aufgrund des Arbeitsverhältnisses vertrauenswürdig erscheint, hinsichtlich der Rückforderungsklage die Zuständigkeit des ASG begründen. Die ASG sind auch zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern i. Z. m. der gemeinsamen Arbeit. Der Begriff der gemeinsamen Arbeit ist weit zu verstehen. Es ist nicht notwendig, dass zwei Arbeitnehmer den gleichen Arbeitgeber haben, wenn sie ihre Tätigkeiten aufeinande...

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