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ASoK 3, März 2009, Seite 82

Verlängertes Wochengeld aufgrund der Neuregelung des Tabakgesetzes

Klärung offener Fragen

Dr. Thomas Neumann und Dr. Martina Rosenmayr

Die Neuregelung des Tabakgesetzes ab verstärkte den Nichtraucherschutz auch für werdende Mütter. Aufgrund des gem. § 13a Abs. 5 Tabakgesetz geltenden Arbeitsverbots haben Schwangere Anspruch auf verlängertes Wochengeld. Daraus ergaben sich aber für Dienstgeber in der Gastronomie und für die zur Vollziehung zuständigen Krankenversicherungsträger einige Fragen, deren Beantwortung aus den neu geregelten Bestimmungen nicht eindeutig zu klären ist: 1.) Wann tritt der Versicherungsfall der Mutterschaft aufgrund des Arbeitsverbots gem. § 13a Abs. 5 Tabakgesetz ein? 2.) Wie erfolgt die Bestätigung an den Krankenversicherungsträger? 3.) Gilt das verlängerte Wochengeld auch für von der Übergangsregelung betroffene Betriebe? Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nun mit Erlass vom Klarstellungen zu den drei angeführten Fragen getroffen.

Eintritt des Versicherungsfalls der Mutterschaft

Durch die Novellierung des Tabakgesetzes wurde der Versicherungsfall der Mutterschaft gem. § 120 Abs. 1 Z 3 letzter Satz ASVG ausgeweitet. Der Versicherungsfall der Mutterschaft gilt demnach auch dann, wenn bereits vor dem Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung der Beginn eines Arbeit...

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