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Horoskop im Einstellungsgespräch
Jüngst wurde medial transportiert, dass Arbeitgeber im Einstellungsgespräch nach Daten fragen, die zur Erstellung eines Horoskops herangezogen werden können. Ist dies diskriminierend und haben falsche Angaben rechtliche Konsequenzen?
Die Frage nach dem Sternzeichen ist sicher nicht verboten und in dieser allgemeinen Art auch nicht diskriminierend. Schließlich lässt die Frage eher Rückschlüsse auf den Fragesteller als auf den Antwortenden zu. Aus dem Sternzeichen selbst ergeben sich keine ausreichenden Grundlagen für die Erstellung eines Geburtshoroskops. Das Geburtsdatum darf und muss der Arbeitgeber erfragen, um rechtserhebliche Altersgrenzen einhalten zu können. Daraus ergibt sich ohnedies das Sternzeichen.
Die Frage nach genaueren Daten, wie nach der Uhrzeit der Geburt, ist auch nicht verboten. Sie ist allerdings eine Frage, die über allgemeine Angaben zur Person und Angaben über die fachlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Verwendung des Arbeitnehmers hinausgeht. Ist diese Voraussetzung erfüllt, bedarf ein Personalfragebogen, der diese Fragen beinhaltet, zu seiner Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrates (§ 96 Abs. 1 Z 2 ArbVG) und dies unabhängig davon, ob die Fragen Stellenbewerbe...