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Bundespflegegeld: Einmalige Erhöhung ab 1. 1. 2009
• Bundespflegegeld: Einmalige Erhöhung ab (§§ 5, 49 Abs. 13 BPGG)
278/BNR BlgNR 23. GP (Bundesratsbeschluss am ).
Die neuen Monatswerte sind: Stufe 1: 154,20 Euro; Stufe 2: 284,30 Euro; Stufe 3: 442,90 Euro; Stufe 4: 664,30 Euro; Stufe 5: 902,30 Euro; Stufe 6: 1.242 Euro; Stufe 7: 1.655,80 Euro