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Insolvenzrechtliche Qualifikation von Sonderzahlungen
Kritische Anmerkungen zu
In der angeführten Entscheidung hatte sich der OGH mit der konkursrechtlichen Klassifikation von Sonderzahlungen zu befassen. Der Sachverhalt wies insofern eine Besonderheit auf, als der Urlaubszuschuss als ein Teil der Sonderzahlungen aufgrund kollektivvertraglicher Vorschrift teilweise für einen Zeitraum zustand, in welchem sowohl das tatsächliche als auch das fiktive Arbeitsverhältnis, Letzteres als Folge der schadenersatzrechtlichen Behandlung, zu Ende waren.
Der OGH war demnach mit einer Situation befasst, in der zeitraumbezogen dem laufenden Entgeltanspruch, Sonderzahlungen zählen nach h. A. dazu, keine Gegenleistung gegenüberstand. Der OGH löste das knifflige Problem damit, dass er den nach (fiktiver) Beendigung des Dienstverhältnisses anfallenden Sonderzahlungsanspruch als Beendigungsanspruch beurteilte. Diese Zuordnung erscheint mehr als fraglich, jedenfalls taugt die Begründung nicht, um das Ergebnis zu tragen.
1. Sachverhalt
Über das gemeinschuldnerische Unternehmen wurde am das Konkursverfahren eröffnet. Wegen Stilllegung des gesamten Unternehmens erklärten die Arbeitnehmer gem. § 25 KO ihren begründeten vorzeitigen Austritt im Zeitfenster vom 23. 7. bis zum . Die Urlaubs...