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ASoK 6, Juni 2004, Seite 202

Erste umfassende Information zur "e-card" im Internet

Mit der 56. ASVG-Novelle wurde dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die Aufgabe übertragen, eine SV-Chipkarte („e-card") als Grundlage für ein elektronisches Verwaltungssystem (ELSY) in der österreichischen Sozialversicherung zu schaffen (vgl. § 31 a ASVG). Die „e-card" soll zunächst den traditionellen Krankenschein ersetzen und sodann, da für die elektronische Signatur vorbereitet, auch als Bürgerkarte i. S. d. § 2 Z 10 E-GovG fungieren. Ausführlichere Erläuterungen zu rechtlichen und technischen Aspekten werden von der Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m. b. H. nun erstmals auch auf einer eigenen Internetseite zur Verfügung gestellt, die unter der Domain-Adresse www.chipkarte.at zu finden ist.

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