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Arbeitsleistungen eines ausländischen Gesellschafters ohne Feststellungsbescheid
• Arbeitsleistungen eines ausländischen Gesellschafters ohne Feststellungsbescheid (§ 2 Abs. 4, § 28 AuslBG)
ARD 5487/7/2004: .
Ein ausländischer Gesellschafter einer OEG darf bis zur Erlassung eines Feststellungsbescheides, mit dem sein wesentlicher Einfluss auf die Gesellschaft festgestellt wird, ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung nicht zur Erbringung von Arbeitsleistungen beschäftigt werden, die typischerweise in einem Arbeitsverhältnis erbracht werden und der Erreichung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks dienen.
Anmerkung: Diese Rechtslage sollte auch von jenen bedacht werden, die Umgehungskonstruktionen suchen, weil die Beschränkungen im AuslBG (siehe voriger Kurzbeitrag) für Staatsbürger der neu der EU beigetretenen Länder vorläufig weiterhin gelten. Die starren Erwerbsbeschränkungen gelten allerdings nicht für Einzelunternehmen und auch nicht für Unternehmen mit Sitz in einem der neuen Beitrittsstaaten, wenn diese zur Erbringung einer vorübergehenden Werkleistung ihre Mitarbeiter nach Österreich entsenden.