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ASoK 6, Juni 2004, Seite 205

OGH: Zeitungszusteller

Der Antrag, der OGH möge feststellen, dass die bei den mit der Zustellung von Zeitungen und Werbemitteln befassten GmbHs tätigen Zusteller, die eine Tätigkeit wie in den vorliegenden Werkverträgen sowie den entsprechenden Zustellerfibeln vereinbarten und unter den in den Zustellerfibeln und im Antrag umschriebenen Verpflichtungen ausüben, als Arbeitnehmer die sich aus den §§ 1151 bis 1164 ABGB ableitenden Rechtsansprüche gegen die genannten Handelsgesellschaften als Arbeitgeber besitzen und diese Bestimmungen auf die Vertragsverhältnisse anzuwenden sind, wird abgewiesen. - (§ 1151 ABGB)

„Vorauszuschicken ist, dass dem Antrag nur dann Berechtigung zukäme, wenn die Vertragsverhältnisse der Zusteller weder als Werkverträge noch als so genannte freie Dienstverträge, sondern als echte Arbeitsverträge zu qualifizieren wären: Obwohl die Bestimmungen des 26. Hauptstücks des ABGB (§§ 1151 bis 1164) vom Dienstvertrag schlechthin sprechen, geht in Österreich die ganz überwiegende Auffassung in Lehre und Rechtsprechung davon aus, dass diese Regelungen unmittelbar nur auf den abhängigen Arbeitsvertrag anzuwenden sind (vgl. Strasser, Abhängiger Arbeitsvertrag oder freier Dienstvertrag, DRdA 1992, 93 m. w. N.; DRdA 19...

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