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SV-Sonderbeiträge für monatlich ausbezahlte Sonderzahlungen
• SV-Sonderbeiträge für monatlich ausbezahlte Sonderzahlungen (§ 49 ASVG)
ARD 5490/5/2004: .
Eine vertraglich vereinbarte monatliche (Teil-)Auszahlung ist nicht geeignet, die laut Kollektivvertrag zweimal jährlich zustehenden Sonderzahlungen in laufendes Entgelt umzuwandeln. Der Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs liegt in größeren Abständen als den monatlichen Beitragszeiträumen, sodass unabhängig vom Auszahlungsmodus die Qualifikation als Sonderzahlung erhalten bleibt.
Anmerkung: Der VwGH meint aber interessanterweise, dass eine andere Beurteilung zu erfolgen hätte (Beurteilung als laufendes Entgelt), wenn an Stelle der Sonderzahlungen zulässigerweise eine entsprechend hohe überkollektivvertragliche laufende Entlohnung gewährt wird.