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ASoK 6, Juni 2004, Seite 194

Die zwischenstaatlichen Vereinbarungen betreffend soziale Sicherheit

Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit und VO (EWG) Nr. 1408/71

Dr. Clemens Endfellner

Obwohl in der einschlägigen Literatur wiederholt erörtert, sind die Bestimmungen des „Internationalen Sozialversicherungsrechts" möglicherweise auch steuerlich versierten Rechtsanwendern weitgehend unbekannt. Daher soll im Folgenden ein Überblick über Grundzüge relevanter Rechtsnormen geboten werden. Allgemein kann als (bei einigen Sachverhalten durchbrochener) Grundsatz gelten, dass entgegen dem ansonsten im Sozialversicherungsrecht geltenden Territorialitätsprinzip (maßgeblich ist der Ort der Erwerbstätigkeit) das Prinzip der Versicherungspflicht in nur einem Staat Geltung erlangt. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Beitragspflicht.

I. Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit

Diese Abkommen sind weitaus überwiegend bilateraler Natur. Österreich schloss mit rund 35 Staaten derartige bilaterale völkerrechtliche Verträge ab, welche sich sowohl im persönlichen Geltungsbereich (für Staatsbürger oder - weiter gefasst - für Personen, für welche innerstaatliche Rechtsvorschriften gelten) als auch im sachlichen Geltungsbereich unterscheiden. Praktisch alle Abkommen normieren im Falle der Entsendung eines Dienstnehmers in das Gebiet des anderen Vertragsstaates während ein...

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