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Der Ausgleichsfonds der Krankenversicherung ist verfassungswidrig
Die Krankenkassensanierung 2002 wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben
Der Verfassungsgerichtshof hat am die Neuorganisation der Krankenkassenfinanzierung als verfassungswidrig aufgehoben. Damit wurde die im Rahmen der 60. ASVG-Novelle beschlossene Neugestaltung des Ausgleichsfonds der Krankenversicherung in den wesentlichen Teilen aufgehoben. Das betraf die Einbeziehung der Sonderversicherungsträger,einzelne Parameter des Strukturausgleiches, die Bestimmungen über die Zielerreichung und die erhöhten Beiträge sowie Zwangsdarlehen.Der VfGH hat die Bestimmungenmit sofortiger Wirkung aufgehoben, eine Rückabwicklung der bereits eingezahlten Beiträge ist erforderlich.
1. Die Neugestaltung des Ausgleichsfonds ist verfassungswidrig
Die Neuregelung des Ausgleichsfonds durch die Einbeziehung weiterer Krankenkassen führt nach der Begründung des VfGH zu systemimmanenten Benachteiligungen bzw. Begünstigungen einiger Krankenversicherungsträger. Schon höhere Beitragssätze in einzelnen Krankenversicherungsträgern bzw. zusätzliche Einnahmequellen (wie etwa Selbstbehalte) haben zur Folge, dass diese im System des Ausgleichsfonds stärker belastet werden:
S. 184Da ihre finanzielle Lage dadurch besser ist, werden sie sowohl bei den Beitragszahlungen in den Fonds als auch beim Mittel...