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OGH: Arbeitsvertrag
• 1. Es ist unzulässig, die einheitliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers in einen abhängigen und in einen selbstständigen Teil zu zerlegen und damit arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen zu umgehen. Trotz der Kombination eines Arbeitsverhältnisses mit einem Werkvertrag ist von einem einheitlichen Arbeitsverhältnis auszugehen.
• 2. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, den Bruttolohn einzuklagen. - (§ 1151 ABGB)
( 8 Ob A 107/03 y)