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ASoK 6, Juni 2004, Seite 202

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus

Für den Wirtschaftszweig Sommertourismus hat der BMWA für die befristete (maximal sechsmonatige) Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften bis zum ein Kontingent von 6.455 Personen festgelegt, welches sich auf die Bundesländer wie folgt aufteilt:

• Burgenland: 430

• Kärnten: 410

• Niederösterreich: 410, davon 60 für Schaustellerbetriebe

• Oberösterreich: 650, davon 30 für Schaustellerbetriebe

• Salzburg: 1.050, davon 15 für Schaustellerbetriebe

• Steiermark: 500, davon 50 für Schaustellerbetriebe

• Tirol: 2.300

• Vorarlberg: 405

• Wien: 300, davon 100 für Schaustellerbetriebe

(Verordnung, BGBl. II Nr. 193/2004)

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