Praxishandbuch DSA | Digital Services Act
1. Aufl. 2025
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S. 1757. Sorgfaltspflichten für Anbieter von sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen
7.1. Allgemeines
Der fünfte Abschnitt des DSA (Art 33 ff) regelt zusätzliche Sorgfaltspflichten für Anbieter von sehr großen Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, „VLOPs“) und sehr großen Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines, „VLOSEs“; im Folgenden gemeinsam „sehr große Dienste“). Sehr große Dienste haben aufgrund ihrer Reichweite (Nutzerzahlen) einen maßgeblichen Einfluss auf die Verbreitung von Informationen und den Zugang zu digitalen Diensten (vgl ErwGr 75 DSA). Dabei erkennt der Unionsgesetzgeber, dass diese zentrale Stellung von sehr großen Diensten zu weitreichenden und strukturellen Risiken führen kann. So steigt aufgrund ihrer enormen Nutzerbasis das Risiko der weitreichenden Verbreitung von illegalen Inhalten (zB Hassreden, Terrorpropaganda). Außerdem können sehr große Dienste die öffentliche Meinung und politische Prozesse beeinflussen, was zu Problemen führen kann, wenn auf ihren Plattformen nicht gegen manipulative Praktiken, wie etwa die Verbreitung von Desinformation und gezielter politischer Werbung, vorgegangen wird (ErwGr 83 DSA). D...