Praxishandbuch DSA | Digital Services Act
1. Aufl. 2025
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S. 182. Anwendungsbereich und Ziele
2.1. Ziele und Allgemeines
Die Ziele des DSA sind hoch gesteckt: Durch eine vollständige Harmonisierung (Mitgliedstaaten dürfen also keine zusätzlichen nationalen Anforderungen im Anwendungsbereich des DSA erlassen oder aufrechterhalten) soll ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld sichergestellt werden. Der Verbreitung rechtswidriger Online-Inhalte und den gesellschaftlichen Risiken aufgrund der Verbreitung von Desinformation oder anderen Inhalten soll entgegenwirkt werden, und die Grundrechte sollen wirksam geschützt und Innovationen gefördert werden (ErwGr 9).
Der DSA ist als Verordnung konzipiert, was bedeutet, dass er ohne weitere Umsetzung in nationale Gesetze unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU anwendbar ist. Der DSA ist bereits am in Kraft getreten, 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Bestimmte Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen mussten bereits am Angaben zu ihren Nutzerzahlen und andere Kennwerte an die Kommission übermitteln, damit diese eruieren konnte, ob sie in die Kategorien der sehr großen Anbieter (VLOP oder VLOSE) fallen. Nach einer formalen Bek...