Praxishandbuch DSA | Digital Services Act
1. Aufl. 2025
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S. 1446. Das (neue) Notice-&-Take-Down-Verfahren
Mit dem DSA werden Hosting-Provider, ungeachtet ihrer Größe, dazu verpflichtet, ein benutzerfreundliches elektronisches Meldeverfahren einzurichten, womit das Melden von rechtswidrigen Inhalten auf EU-Ebene vereinheitlicht und vereinfacht werden soll (oft bezeichnet als „Artikel-16-Meldeverfahren“). Exemplarisch für wen diese Verpflichtung vor allem gelten soll, werden Datenspeicher- und Weitergabedienste, Web-Hostingdienste, Werbeserver und Pastebin-Dienste genannt. Aber auch insbesondere Plattform-Provider sind erfasst. Geht nun eine solche Meldung bei einem Hosting-Provider ein, hat dieser unverzüglich zu reagieren und zu entscheiden, ob er der Bewertung der meldenden Person zustimmt und diese Inhalte entfernt bzw den Zugang dazu sperren möchte, oder ob er der Meldung nicht folgt. Sollte er eine Meldung erhalten haben, die tatsächlich einen rechtswidrigen Inhalt darstellt und nicht reagieren, riskiert er nicht nur Bußgelder, sondern auch das Haftungsprivileg für Hosting-Provider zu verlieren.
Darüber hinaus stärkt der DSA nicht nur die Rechte der meldenden Personen, sondern auch die Rechte der betroffenen Nutzer des Hosting-Dienstes, inde...