Praxishandbuch DSA | Digital Services Act
1. Aufl. 2025
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S. 523. Haftungsbestimmungen für Diensteanbieter
3.1. Allgemeines
Wie bereits oben unter Kapitel 2.3.2. angesprochen, trifft der DSA unterschiedliche Vorgaben für Dienstanbieter. Das betrifft bspw Bereiche wie Transparenz ggü Nutzern, Gestaltungsfreiheit der Angebote und Dienstleistungen sowie Aufsichtsbefugnisse der Behörden. Diese unterschiedlichen Anforderungen knüpfen stets an der Qualifizierung des Diensteanbieters an. So sind Anbieter einer „reinen Durchleitung“ iSd Art 3 lit g DSA den geringsten Verpflichtungen unterworfen. Diese Unterteilung findet sich zwar auch hinsichtlich der im Folgenden dargestellten Haftungsbestimmungen, jedoch kann in diesem Zusammenhang nicht davon gesprochen werden, dass Diensteanbieter „von vorneherein“ ungleich behandelt werden. Vielmehr kommt die grundlegende Haftungsbefreiung für Diensteanbieter jedem dieser Anbieter zugute, allerdings unter unterschiedlichen Voraussetzungen. Dies ist aber nicht dem möglichen Missbrauchspotenzial dieser Dienste, sondern lediglich den faktischen Gegebenheiten geschuldet: So müssen bspw die Anbieter von Hosting-Diensten den Zugang zu rechtswidrigen Informationen sperren, widrigenfalls sie dafür haftbar gemacht werden k...