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Bericht der EBA zu Plänen für eine Retail/KMU-Klausel in der CRD IV/CRR
Im Rahmen eines Berichts vom analysierte die EBA Pläne für eine Lockerung der Eigenmittelvorschriften bei der Retailkreditvergabe im Vergleich zu den Standardregeln des CRD IV-Kommissionsentwurfs. Eine KMU-Klausel soll demnach verhindern, dass Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen nach Inkrafttreten der strengen CRD IV/CRR-Regeln weiter zurückgehen. Die EBA führte in diesem Zusammenhang eine detaillierte Untersuchung der Effektivität der geplanten Erleichterungen und ihrer potentiellen Auswirkungen auf die Stabilität der Finanzmärkte durch.
Laut EBA wurde die Kreditvergabe an KMU im Zuge der Finanzkrise deutlich zurückgefahren - ein Trend, der durch die strengeren CRD IV-Eigenmittelvorschriften zusätzlich verstärkt werden könnte. Politiker auf nationaler und europäischer Ebene forderten daher Erleichterung der Regeln in Bezug auf die Kreditvergabe an KMU. Kleine und mittelständische Betriebe sind von Banken als Kreditquelle besonders stark abhängig, da sie im Gegensatz zu großen Unternehmen keinen diversifizierten Zugang zu Finanzierungsquellen haben. Insbesondere der Kapitalerhaltungspuffer würde sich negativ auf das KMU-Kreditgeschäft auswirken und somit da...