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Zum Verhältnis von Richtlinienbestimmungen und Umsetzungsmaßnahmen eines Mitgliedstaates am Beispiel Verbraucherkreditverträge
Verbraucherschutz – Verbraucherkreditverträge – RL 2008/48/EG – Art 22, 24 und 30 – Nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser RL – Anwendbarkeit auf Verträge, die nicht in den sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich der genannten RL einbezogen sind – Pflichten, die in dieser RL nicht vorgesehen sind – Beschränkung der Bankprovisionen, die der Kreditgeber erheben darf – Art 56 AEUV, 58 AEUV und 63 AEUV – Pflicht, im nationalen Recht angemessene und wirksame Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu schaffen
1. Art 22 Abs 1 der RL 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der RL 87/102/EWG des Rates ist dahin auszulegen, dass er es nicht verbietet, dass eine innerstaatliche Maßnahme zur Umsetzung dieser RL in innerstaatliches Recht in ihren sachlichen Anwendungsbereich Kreditverträge wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die die Gewährung eines durch Grundpfandrechte gesicherten Kreditvertrags zum Gegenstand haben, einbezieht, obwohl solche Verträge nach Art 2 Abs 2 Buchst a der RL ausdrücklich von deren sachlichem Geltungsbereich ausgenommen sind.
2. Art 30 Abs 1 der RL 2008/48 ist ...