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ÖBA 12, Dezember 2012, Seite 816

Neues zur Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung

Hubertus Schumacher

Der OGH hat in der Entscheidung , 3 Ob 99/10w wesentliche Aussagen zur Zahlungsunfähigkeit (§ 66 IO) und ihrer Abgrenzung von der Zahlungsstockung getroffen. Diese sind insbesondere für die Praxis der Insolvenzeröffnung und des Anfechtungsrechts von erheblicher Bedeutung. Die Entscheidung geht erstmals von konkreten Zeiträumen und Prozentsätzen als Orientierungshilfe zur Beurteilung einer Zahlungsstockung aus.

The Austrian Supreme Court (OGH) has made in the decision on 19th of January 2011, 3 Ob 99/10w, essential statements on insolvency (§ 66 IO) and its differentiation from financial difficulties. These are of significant importance for practice of opening of insolvency proceedings and of revocatory action. For the first time the decision of the Supreme Court comes from concrete time periods and concrete percentages as assessment criterion to distinguish financial difficulties from insolvency.

Stichwörter: Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsstockung, Liquidität, Prognose, Fristen, Zahlungsziele, Branchenüblichkeit.

JEL-Classification: G 33, K 22.

1. Die Aussagen des 3. Senats

Aus den einleitenden Worten der Entscheidung des 3. Senats (zu Erwägungspunkt V) ergibt sich zunächst, dass der Senat e...

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